Januar 24th, 2008 by admin
Der BGH hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigendes Interesse des Käufers im Regelfall anzunehmen ist, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat.
Dies hat der BGH bereits für den sofortigen Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag entschieden (Beschluss vom 08.12.2006, AZ: V ZR 249/05). Dieser Rechtsprechung hat sich der VIII. Zivilsenat mit seiner Entscheidung vom 09.01.2008 (AZ: VIII ZR 210/06) zum Recht des Käufers auf sofortige Minderung des Kaufpreises bei einem Tierkauf angeschlossen:
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Januar 24th, 2008 by admin
Haben Vermieter und Mieter in ihrem Mietvertrag (zulässigerweise – Oberlandesgericht Hamm, AZ: 4 RE-Miet 5/80) vereinbart, dass die Hundehaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf, darf die Genehmigung verweigert werden, wenn ein anderer Mieter im Wohngebäude unter einer Tier- und Hundehaarallergie leidet.
Stellt sich aber heraus, dass diese Allergie des Mietmieters weniger schlimm ist und dass nur ein unmittelbarer Kontakt zum Tier die Allergie auslöst, dann kann der Vermieter zur Zustimmung der Hundehaltung verpflichtet sein.
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Januar 16th, 2008 by admin
Das Landgericht Mosbach hat in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Beschluss vom 01.10.2007, AZ.: 1 T 45/07, einige für Hundezüchter interessante und beruhigende Feststellungen getroffen.
Der Antragstellerin – einer Hundekäuferin, die Ansprüche u.a. wegen einer HD gegen die Züchterin geltend machen wollte – wurde die Prozesskostenhilfe verweigert, da die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg habe.
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Januar 14th, 2008 by admin
Der vorliegende Artikel versucht möglichst umfangreich die Beweislastregel des § 476 BGB zu erläutern. Es bleibt aber darauf hinzuweisen, dass hier die Rechtsprechung noch keine eindeutigen Positionen bezogen hat.
Der geneigte Leser sei gewarnt: die Lektüre dieses Artikel kann und will kompetenten Rechtsrat im Einzelfall nicht ersetzen, sie soll lediglich einen Überblick über die Problematik geben und so zum rechtzeitigen Gang zum Anwalt ermuntern.
§ 476 BGB - Die Beweislastumkehr zu Gunsten des Hundekäufers
Vorbemerkung.
Die Beweislastumkehr gilt nur im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes. Voraussetzung für dessen Vorliegen ist eine bestimmte Parteienkonstellation: Ein Unternehmer verkauft eine Sache an einen Verbraucher. In diesem Fall sieht das Gesetz den Unternehmer durch seine Erfahrung und Marktmacht im Vorteil und schränkt daher die Vertragsfreiheit zum Schutz des Käufers ein.
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